Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Hurra, der Winter ist endlich vorbei. Doch die kälteempfindlichen Pflanzen sollten jetzt trotzdem noch nicht ungeschützt draußen stehen. Dafür könnt ihr mit der Rasenpflege beginnen, Sommerblumen säen und Gemüsepflanzen pikieren. Welche Arbeiten ihr noch in Angriff nehmen könnt, lest nach im Gartenkalender des NDR oder auf unserer Website. Dort findet ihr tolle Tipps und Anregungen.
Zuerst einmal einen herzlichen Geburtstagsgruß an unsere April Geburtstagskinder. Habt einen schönen Tag und lasst euch ordentlich feiern.
Nach der Winterpause hier einige wichtige Hinweise zur Erinnerung:
Ab 1. April gelten wieder die regulären Ruhezeiten. Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 08.00 Uhr, Samstag ab 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztätig. Während der Ruhezeiten sind sämtliche Lärm verursachende Maßnahmen zu unterlassen, auch Hämmern und Sägen. Der Betrieb von Radio, CD Spieler und Fernsehgeräten ist nur insoweit gestattet, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Der Betrieb von Gartengeräten mit Verbrennungsmotoren (Rasenmäher, Pumpen usw.) ist verboten. Die Koloniewege vor den Gärten sind bis zur Wegemitte vom jeweiligen Pächter von Wildwuchs und Unrat sauber zu halten.
In einigen Gärten ist keine sichtbare Gartennummer am Gartentor angebracht, somit ist es fast unmöglich den Garten im Notfall für Einsatzkräfte, Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei schnell zu finden. Die Gartenordnung Hannover gibt vor, dass am Zugang zum Garten gut sichtbar die Gartennummer anzubringen ist. Wir fordern hiermit alle Pächter auf, dieser Pflicht entsprechend nachzukommen, soweit noch nicht geschehen.
Die Gemeinschaftsarbeit hat nun auch begonnen. Denkt daran, dass eine Anerkennung der Stunden ohne Unterschrift durch den Pächter nicht möglich ist. Wir haben bereits ausführlich in der Märzausgabe darüber berichtet.
Wichtige Informationen für die Einbruchdiebstahl-Versicherung!
Schäden werden nach diesen Vorgaben bewertet:
Versicherungen verlangen als Mindestsicherung für die Eingangstür der Laube einen von außen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag und einen bündig abschließenden Schließzylinder in Verbindung mit einem stabilen Schließblech.
Einfache Schlösser mit einem simplen Bartschlüssel oder Vorhängeschloss stellen für die Einbruchdiebstahl-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung dar, die im Schadenfall zu erheblichen Nachteilen führen kann. Als Versicherungsnehmer ist man gehalten, Schadenminderung zu praktizieren und für ausreichend Sicherung der versicherten Sachen Sorge zu tragen.
Höherwertige Gegenstände wie Elektrowerkzeuge und dergleichen sind nicht in einem Geräteschuppen aufzubewahren.
Bitte schaut auf unserer Website bzw. in die Infokästen, die Information von dem VAV – Versicherungsdienst für Kleingärtner ist dort hinterlegt bzw. veröffentlicht. https://tannenberg-allee.de
Wir weisen euch darauf hin, unbedingt eine Unterversicherung zu vermeiden, damit es in einem Schadenfall nicht zu erheblichen Abzügen kommt.
Wir empfehlen eine Wertermittlung aller gelagerten Gegenstände in der Gartenlaube und im Gartenraum. Sollte der ermittelte Betrag die versicherte Summe von 2.500,00 Euro übersteigen, empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Auf dem Dach montierte Solarzellen sind gegen Feuer- und Sturmschäden bis 1.000,00 Euro versichert.
Bitte merkt euch schon einmal vor: Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 05.09.2025 um 18 Uhr im Vereinshaus statt. Ich wünsche euch eine schöne Zeit „freut euch auf den Frühling mit all seiner Farbenpracht“ – Gut Grün, Steffie Blohm