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08/2024

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am Freitag, dem 06. September 2024, um 18.30 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr), findet die nächste Jahreshauptversammlung des KGV Tannenberg-Allee e. V. in unserem Vereinshaus Lister Damm 42 in 30163 Hannover statt. Hierzu laden wir gemäß § 8 Abs. 1 unserer Satzung alle Gartenpächter/innen und Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) recht herzlich ein und hoffen auf eine große Teilnahme.

Die Teilnahme ist nur den eingetragenen Pächtern und Pächterinnen sowie den Fördermitgliedern gestattet. Den Zutritt zu dieser Jahreshauptversammlung wird nur denjenigen gewährt, die sich mit dem „grünen“ Mitgliedsausweis unseres Vereines legitimieren. Da laut § 7 (2) unserer Satzung das Stimmrecht nicht übertragbar ist, kann eine ausgestellte Vollmacht für die Vertretung im Verhinderungsfalle nicht akzeptiert werden und somit muss auch der Zutritt verwehrt bleiben.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und müssen Ihren Mitgliedsausweis am Eingang abgeben, da mittels Ausweises abgestimmt wird. Nach dem Ende der Versammlung wird der Ausweis wieder ausgehändigt. Fördermitglieder dürfen aber an den Diskussionen teilnehmen und ein Amt übernehmen.

Die vorläufige Tagesordnung dieser Versammlung ist wie folgend:

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2024:

TOP 01          Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

TOP 02          Totenehrung

TOP 03          Genehmigung der Tagesordnung

TOP 04          Genehmigung des Protokolls der JHV von 2023

TOP 05          Geschäftsbericht des Vorstandes mit Aussprache

TOP 06          Kassenbericht mit Aussprache

TOP 07          Bericht der Revisoren

TOP 08          Entlastung des Vorstandes

TOP 09          Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2025

TOP 10          Aussprache und Abstimmungen über vorliegende Anträge

TOP 11          Versicherungsbericht mit Aussprache

TOP 12          Aussprache / Verschiedenes

TOP 13          Wahl des Wahlleiters

TOP 14          Vorstandswahlen nach § 6 Absatz 4 der Vereinssatzung in

                        geraden Jahren

                        1. Vorsitzender

                        2. Kassierer

                        1. Schriftführer

TOP 15          Wahl eines Revisors

TOP 16          Schlussworte

Das Protokoll der JHV 2023, der Haushaltsplan 2025 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 unseres Vereins können in der Zeit vom 26.08. bis 04.09.2024 ab 15.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Für den 2. Kassierer wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber gesucht, denn dieses Amt wird zurzeit von der 1. Kassiererin mit ausgeübt.

Vorab können Interessierte sich gerne beim Vorstand darüber informieren.

Veranstaltungen:

Wie bereits in der letzten Ausgabe erwähnt, möchten wir euch noch einmal daran erinnern, dass unser Kindersommerfest inklusive eines großen Kuchenbuffets für „Alle“ am Samstag, dem 17.08.2024 stattfindet. Auch nicht den Frühschoppen am 18.08.2024, ab 11 Uhr, bei Mario in unserer Vereinsgaststätte vergessen. Bitte meldet euch bei Mario rechtzeitig an.

Eine kleine Vorschau für September:

Sri Lanka Buffet am 07.09.2024 in unserer Vereinsgaststätte.

Am 14. September 2024, ab 13 Uhr, veranstalten wir auf dem Parkplatz am Vereinshaus Lister Damm 42, 30163 Hannover, einen Flohmarkt mit Kuchenbuffet für Groß und Klein. Die Anmeldungen nimmt unser Wirt Mario gern per WhatsApp, Tel.: 0171-6846350 oder persönlich im Vereinshaus entgegen. Die Standmiete pro Tisch/Decke beträgt für Mitglieder ein Kuchen oder eine Torte; für Nicht-Mitglieder 5 EURO. Es ist nur Privatverkauf erlaubt (Kleidung, Pflanzen, Trödel…). Der Aufbau beginnt ab 11.30 Uhr – bitte bringt eure Tische selbst mit. Der Flohmarkt findet nur bei trockenem Wetter statt.

Aus gegebenem Anlass „Ruhestörungen in unserem Kleingärtnerverein“!

Dieses Jahr gab es mehrere Beschwerden von Anwohnern der Werftstraße über nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik, Grölerei und Geschrei. Dieses führte auch dazu, dass aus diesen Anlässen die Polizei zum Einsatz kam.

Wir berichteten darüber in der letzten Ausgabe, jedoch ohne Erfolg!

Dazu Folgendes zur Erinnerung: Laut Gartenordnung gibt es Ruhezeiten.

Diese sind an den Wochentagen von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages. Ferner am Wochenende ab Samstag, 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr und an den Feiertagen ganztägig.

Diese Ruhezeiten gelten ohne Ausnahme ganzjährig. Die Nichtbeachtung kann eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die  Kündigung des Gartens zur Folge haben.

So, jetzt gratulieren wir noch den Geburtstagskindern im August recht herzlich. Habt einen schönen Tag und lasst euch feiern. In diesem Sinne wünsche ich euch frohes Gärtnern und eine ertragreiche Ernte.   Gut Grün!                           

Steffie Blohm                                               

Ab 24 Grad Celsius: Region Hannover schränkt Bewässerungen ein

09/2022

Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,

am 16. Juli war es endlich soweit und unsere schöne Vereinsgaststätte konnte nach einer gründlichen Renovierung neu eröffnet werden. Da wohl niemand – und schon gar nicht unser neuer Wirt Sven Engelhardt – mit so großem Interesse gerechnet hatte, gestaltete sich der Abend etwas holprig. Das Wetter war an jenem Samstag tagsüber eher unbeständig und kühl gewesen und so standen anfangs auf der Terrasse für die vielen Gäste nicht genügend Tische und Stühle bereit. Dem Anlass entsprechend hatte sich gegen Abend aber schließlich noch die Sonne gegen die Wolken durchgesetzt, so dass einem geselligen Beisammensein nun nichts mehr im Wege stand und alle Gäste wollten natürlich einen „Platz an der Sonne“ ergattern. Kurzerhand wurde mit angepackt und gemeinsam wurden noch ausreichend Tische und Stühle aus dem Schankraum nach draußen getragen, um nahezu allen Gästen ein Plätzchen an der frischen Luft zu ermöglichen. Für seine neuen Gäste hatte Sven Engelhardt auch kleine Snacks von seinem Koch vorbereiten lassen. Das Essen sowie das jeweils erste Getränk eines jeden Gastes gingen an diesem Abend als freudige Überraschung beim Bezahlen auf´s Haus. Insgesamt wurde es nach einigen Anlaufschwierigkeiten doch noch ein langer und schöner Abend, der hoffentlich bei vielen Gästen die Lust auf mehr geweckt hat.

Da in unserer Vereinsgaststätte nun wieder die Möglichkeit des gemütlichen Beisammenseins besteht, hatte unser Gartenfreund Herr Salge aus der Kolonie Sonneneck die schöne Idee eine Skatrunde zu gründen. Für alle Freunde des gepflegten Skatspielens ist Hr. Salge bei Interesse telefonisch unter Tel: 0171 9851671 erreichbar.

                                                                                              Ines Heintz

Kleingartenwettbewerb BUNTE GÄRTEN 2022 ist gestartet.

INFO: Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis 31. August 2022

Der Bundestag hat am 07.09.2021 im Aufbauhilfegesetz 2021 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ nochmal bis einschließlich

31.08.2022

verlängert (Art. 15 des Gesetzes).

Nach § 5 Vereine, Parteien und Stiftungen, Abs. 2a ist abweichend des § 36 BGB der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Die erneute Verlängerung hilft den Vereinen, den Druck der Notwendigkeit einer übereilten Mitgliederversammlung zu nehmen und anstehende Themen in das nächste Jahr zu verlagern und in Ruhe vorzubereiten.

Der Vorstand

Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der komplizierten rechtlichen Erfordernisse und Voraussetzungen für eine Briefwahl sowie sowohl die schwierigen Anforderungen an einen Versammlungsraum für unsere Mitgliederanzahl als auch die aufwändige Kontrolle und deren Durchführung hinsichtlich 2G/3G

finden bis auf Weiteres

KEINE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

und damit auch

KEINE VORSTANDSWAHLEN

statt!

Kleingärtnerverein Tannenberg-Allee e. V.

Der Vorstand

Parkplatz Sonneneck/Morgensonne – Schranke

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Regelungen den Parkplatz Sonneneck/Morgensonne betreffend beschlossen:

  • Die Schranke wird ab 15. November verschlossen
  • Vor einer ganzjährigen Regelung wird testweise das kommende Winterhalbjahr erprobt
  • Schlüssel sind für die Pächter*innen gegen 50,00 € Pfand ab Oktober bei den Kolonieleitungen Sonneneck bzw. Morgensonne erhältlich

Euer Vorstand

Information zu Toilettenanlagen in Kleingärten

Termin vormerken – Der Eismann kommt am 17. Juli!

Zäune in den Gärten

Den Vorstand habe einige Fragen hinsichtlich der Seite des Gartens, auf der die Pächter für die Zäune zuständig sind, erreicht. Oft wir dabei auf das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht verwiesen und auf die rechte Seite gepocht.

In § 27 heißt es dort:

(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

  1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen.
  2. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen oder Wegen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück im Sinne von Nr. 1 Satz 2, welches an derjenigen Straße (demjenigen Wege) rechts liegt, an der (dem) sich der Haupteingang des Grundstückes befindet. Durch Verlegung des Haupteingangs wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert. Für Eckgrundstücke gilt Nr. 1 ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteingangs.
  3. Wenn an einer Grenze gemäß Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden.
  4. An Grenzen, auf die weder Nr. 1 noch Nr. 2 dieses Absatzes anwendbar ist, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden.
  5. Soweit die Grenzen mit Gebäuden besetzt sind, besteht keine Einfriedungspflicht. …

Abgesehen davon, dass es sich bei Kleingärten weder um bebaute noch gewerbliche Grundstücke handelt, ist die Einschränkung „sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist“ entscheidend.

Für den KGV Tannenberg-Allee e. V. ist durch Vorstandsbeschluss bestimmt, dass die Pächter für die Zäune auf der linken Seite zuständig sind!

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