Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am Freitag, dem 06. September 2024, um 18.30 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr), findet die nächste Jahreshauptversammlung des KGV Tannenberg-Allee e. V. in unserem Vereinshaus Lister Damm 42 in 30163 Hannover statt. Hierzu laden wir gemäß § 8 Abs. 1 unserer Satzung alle Gartenpächter/innen und Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) recht herzlich ein und hoffen auf eine große Teilnahme.

Die Teilnahme ist nur den eingetragenen Pächtern und Pächterinnen sowie den Fördermitgliedern gestattet. Den Zutritt zu dieser Jahreshauptversammlung wird nur denjenigen gewährt, die sich mit dem „grünen“ Mitgliedsausweis unseres Vereines legitimieren. Da laut § 7 (2) unserer Satzung das Stimmrecht nicht übertragbar ist, kann eine ausgestellte Vollmacht für die Vertretung im Verhinderungsfalle nicht akzeptiert werden und somit muss auch der Zutritt verwehrt bleiben.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und müssen Ihren Mitgliedsausweis am Eingang abgeben, da mittels Ausweises abgestimmt wird. Nach dem Ende der Versammlung wird der Ausweis wieder ausgehändigt. Fördermitglieder dürfen aber an den Diskussionen teilnehmen und ein Amt übernehmen.

Die vorläufige Tagesordnung dieser Versammlung ist wie folgend:

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2024:

TOP 01          Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

TOP 02          Totenehrung

TOP 03          Genehmigung der Tagesordnung

TOP 04          Genehmigung des Protokolls der JHV von 2023

TOP 05          Geschäftsbericht des Vorstandes mit Aussprache

TOP 06          Kassenbericht mit Aussprache

TOP 07          Bericht der Revisoren

TOP 08          Entlastung des Vorstandes

TOP 09          Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2024

TOP 10          Aussprache und Abstimmungen über vorliegende Anträge

TOP 11          Versicherungsbericht mit Aussprache

TOP 12          Aussprache / Verschiedenes

TOP 13          Wahl des Wahlleiters

TOP 14          Vorstandswahlen nach § 6 Absatz 4 der Vereinssatzung in

                        geraden Jahren

                        1. Vorsitzender

                        2. Kassierer

                        1. Schriftführer

TOP 15          Wahl eines Revisors

TOP 16          Schlussworte

Das Protokoll der JHV 2023, der Haushaltsplan 2025 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 unseres Vereins können in der Zeit vom 26.08. bis 04.09.2024 ab 15.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Für den 2. Kassierer wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber gesucht, denn dieses Amt wird zurzeit von der 1. Kassiererin mit ausgeübt.

Vorab können Interessierte sich gerne beim Vorstand darüber informieren.

Veranstaltungen:

Wie bereits in der letzten Ausgabe erwähnt, möchten wir euch noch einmal daran erinnern, dass unser Kindersommerfest inklusive eines großen Kuchenbuffets für „Alle“ am Samstag, dem 17.08.2024 stattfindet. Auch nicht den Frühschoppen am 18.08.2024, ab 11 Uhr, bei Mario in unserer Vereinsgaststätte vergessen. Bitte meldet euch bei Mario rechtzeitig an.

Eine kleine Vorschau für September:

Sri Lanka Buffet am 07.09.2024 in unserer Vereinsgaststätte.

Am 14. September 2024, ab 13 Uhr, veranstalten wir auf dem Parkplatz am Vereinshaus Lister Damm 42, 30163 Hannover, einen Flohmarkt mit Kuchenbuffet für Groß und Klein. Die Anmeldungen nimmt unser Wirt Mario gern per WhatsApp, Tel.: 0171-6846350 oder persönlich im Vereinshaus entgegen. Die Standmiete pro Tisch/Decke beträgt für Mitglieder ein Kuchen oder eine Torte; für Nicht-Mitglieder 5 EURO. Es ist nur Privatverkauf erlaubt (Kleidung, Pflanzen, Trödel…). Der Aufbau beginnt ab 11.30 Uhr – bitte bringt eure Tische selbst mit. Der Flohmarkt findet nur bei trockenem Wetter statt.

Aus gegebenem Anlass „Ruhestörungen in unserem Kleingärtnerverein“!

Dieses Jahr gab es mehrere Beschwerden von Anwohnern der Werftstraße über nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik, Grölerei und Geschrei. Dieses führte auch dazu, dass aus diesen Anlässen die Polizei zum Einsatz kam.

Wir berichteten darüber in der letzten Ausgabe, jedoch ohne Erfolg!

Dazu Folgendes zur Erinnerung: Laut Gartenordnung gibt es Ruhezeiten.

Diese sind an den Wochentagen von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages. Ferner am Wochenende ab Samstag, 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr und an den Feiertagen ganztägig.

Diese Ruhezeiten gelten ohne Ausnahme ganzjährig. Die Nichtbeachtung kann eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die  Kündigung des Gartens zur Folge haben.

So, jetzt gratulieren wir noch den Geburtstagskindern im August recht herzlich. Habt einen schönen Tag und lasst euch feiern. In diesem Sinne wünsche ich euch frohes Gärtnern und eine ertragreiche Ernte.   Gut Grün!                           

Steffie Blohm