Autor: Ulrich Speitel

Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der komplizierten rechtlichen Erfordernisse und Voraussetzungen für eine Briefwahl sowie sowohl die schwierigen Anforderungen an einen Versammlungsraum für unsere Mitgliederanzahl als auch die aufwändige Kontrolle und deren Durchführung hinsichtlich 2G/3G

finden bis auf Weiteres

KEINE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

und damit auch

KEINE VORSTANDSWAHLEN

statt!

Kleingärtnerverein Tannenberg-Allee e. V.

Der Vorstand

Parkplatz Sonneneck/Morgensonne – Schranke

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Regelungen den Parkplatz Sonneneck/Morgensonne betreffend beschlossen:

  • Die Schranke wird ab 15. November verschlossen
  • Vor einer ganzjährigen Regelung wird testweise das kommende Winterhalbjahr erprobt
  • Schlüssel sind für die Pächter*innen gegen 50,00 € Pfand ab Oktober bei den Kolonieleitungen Sonneneck bzw. Morgensonne erhältlich

Euer Vorstand

Information zu Toilettenanlagen in Kleingärten

Zäune in den Gärten

Den Vorstand habe einige Fragen hinsichtlich der Seite des Gartens, auf der die Pächter für die Zäune zuständig sind, erreicht. Oft wir dabei auf das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht verwiesen und auf die rechte Seite gepocht.

In § 27 heißt es dort:

(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

  1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen.
  2. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen oder Wegen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück im Sinne von Nr. 1 Satz 2, welches an derjenigen Straße (demjenigen Wege) rechts liegt, an der (dem) sich der Haupteingang des Grundstückes befindet. Durch Verlegung des Haupteingangs wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert. Für Eckgrundstücke gilt Nr. 1 ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteingangs.
  3. Wenn an einer Grenze gemäß Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden.
  4. An Grenzen, auf die weder Nr. 1 noch Nr. 2 dieses Absatzes anwendbar ist, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden.
  5. Soweit die Grenzen mit Gebäuden besetzt sind, besteht keine Einfriedungspflicht. …

Abgesehen davon, dass es sich bei Kleingärten weder um bebaute noch gewerbliche Grundstücke handelt, ist die Einschränkung „sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist“ entscheidend.

Für den KGV Tannenberg-Allee e. V. ist durch Vorstandsbeschluss bestimmt, dass die Pächter für die Zäune auf der linken Seite zuständig sind!

Info BZV: Parken auf Grünflächen an Kleingärten

Liebe Vorstandsmitglieder,

anliegendes Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weitergabe der Information an Ihre Pächter.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Burgfels

Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.
Gottfried-Keller-Straße 28
30655 Hannover

Gartenofen r i c h t i g befeuern!

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es wird langsam kalt im Garten und – wer einen hat – heizt da gern den Ofen an, um die Tage und Abende auch zu dieser Jahreszeit gemütlich und behaglich zu machen.

Aufgrund aktueller Beschwerden weisen wir jedoch darauf hin, dass Gartenabfälle und zu feuchtes Holz nicht verbrannt werden dürfen, da es zu Geruchsbelästigungen der Nachbarn kommen kann!

Näheres über die zugelassenen Brennstoffe (z. B. auch die zulässige Restfeuchte von Ofenholz!) erfahrt ihr in der
Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV).

Zudem dürfen nur Öfen und Schornsteine genutzt werden, die vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister regelmäßig überprüft und abgenommen wurden!

Informationsschreiben des Bezirksverbandes zu Bauanträgen

Liebe Gartenfreunde,

aus gegebenen Anlass weist der Bezirksverband darauf hin, dass Anträge für das Baubüro aller Art vor Einreichung beim Bezirksverband vom Vorstand des jeweiligen Vereins unterzeichnet werden müssen. Ohne Unterschrift des Vereins wird keine Genehmigung erteilt. Der Bezirksverband gibt nicht unterzeichnete Anträge postwendend an den Aussteller (Pächter) zurück.

Bitte geben Sie diese Info an Ihre Pächter weiter.

Begründung:

  1. Die Vereinsvorstände müssen wissen, was in ihren Gärten geplant wird.
  1. In den Vereinssatzungen können Auflagen enthalten sein, von denen der Bezirksverband keine Kenntnis hat. Zum Beispiel: In einer Anlage sind nur Flachdachlauben erlaubt und der Antragsteller will eine Sattellaube errichten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Peter Seyfarth

Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.
Gottfried-Keller-Straße 28
30655 Hannover
Tel.: 0511 / 2 61 80 87
Fax: 0511 / 69 65 732

Information der Bezirksverbandes zum Thema Heckenschnitt!

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wir haben ein Informationsschreiben des Bezirksverbandes zum Thema Heckenschnitt während der Brut- und Setzzeit erhalten, das wir euch mit diesem PDF-Dokument weitergeben möchten!

Euer Vorstand

Hinweis: Umzug/Adressänderungen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aus aktuellem Anlass möchten wir euch bitten, bei einem Umzug unbedingt eure neuen Adressdaten an das Vereinsbüro zu melden, um Rückläufer zu vermeiden!

Vielen Dank und viele Grüße

Der Vorstand

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