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Ab 24 Grad Celsius: Region Hannover schränkt Bewässerungen ein

09/2022

Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,

am 16. Juli war es endlich soweit und unsere schöne Vereinsgaststätte konnte nach einer gründlichen Renovierung neu eröffnet werden. Da wohl niemand – und schon gar nicht unser neuer Wirt Sven Engelhardt – mit so großem Interesse gerechnet hatte, gestaltete sich der Abend etwas holprig. Das Wetter war an jenem Samstag tagsüber eher unbeständig und kühl gewesen und so standen anfangs auf der Terrasse für die vielen Gäste nicht genügend Tische und Stühle bereit. Dem Anlass entsprechend hatte sich gegen Abend aber schließlich noch die Sonne gegen die Wolken durchgesetzt, so dass einem geselligen Beisammensein nun nichts mehr im Wege stand und alle Gäste wollten natürlich einen „Platz an der Sonne“ ergattern. Kurzerhand wurde mit angepackt und gemeinsam wurden noch ausreichend Tische und Stühle aus dem Schankraum nach draußen getragen, um nahezu allen Gästen ein Plätzchen an der frischen Luft zu ermöglichen. Für seine neuen Gäste hatte Sven Engelhardt auch kleine Snacks von seinem Koch vorbereiten lassen. Das Essen sowie das jeweils erste Getränk eines jeden Gastes gingen an diesem Abend als freudige Überraschung beim Bezahlen auf´s Haus. Insgesamt wurde es nach einigen Anlaufschwierigkeiten doch noch ein langer und schöner Abend, der hoffentlich bei vielen Gästen die Lust auf mehr geweckt hat.

Da in unserer Vereinsgaststätte nun wieder die Möglichkeit des gemütlichen Beisammenseins besteht, hatte unser Gartenfreund Herr Salge aus der Kolonie Sonneneck die schöne Idee eine Skatrunde zu gründen. Für alle Freunde des gepflegten Skatspielens ist Hr. Salge bei Interesse telefonisch unter Tel: 0171 9851671 erreichbar.

                                                                                              Ines Heintz

Kleingartenwettbewerb BUNTE GÄRTEN 2022 ist gestartet.

INFO: Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis 31. August 2022

Der Bundestag hat am 07.09.2021 im Aufbauhilfegesetz 2021 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ nochmal bis einschließlich

31.08.2022

verlängert (Art. 15 des Gesetzes).

Nach § 5 Vereine, Parteien und Stiftungen, Abs. 2a ist abweichend des § 36 BGB der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Die erneute Verlängerung hilft den Vereinen, den Druck der Notwendigkeit einer übereilten Mitgliederversammlung zu nehmen und anstehende Themen in das nächste Jahr zu verlagern und in Ruhe vorzubereiten.

Der Vorstand

Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der komplizierten rechtlichen Erfordernisse und Voraussetzungen für eine Briefwahl sowie sowohl die schwierigen Anforderungen an einen Versammlungsraum für unsere Mitgliederanzahl als auch die aufwändige Kontrolle und deren Durchführung hinsichtlich 2G/3G

finden bis auf Weiteres

KEINE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

und damit auch

KEINE VORSTANDSWAHLEN

statt!

Kleingärtnerverein Tannenberg-Allee e. V.

Der Vorstand

Parkplatz Sonneneck/Morgensonne – Schranke

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Regelungen den Parkplatz Sonneneck/Morgensonne betreffend beschlossen:

  • Die Schranke wird ab 15. November verschlossen
  • Vor einer ganzjährigen Regelung wird testweise das kommende Winterhalbjahr erprobt
  • Schlüssel sind für die Pächter*innen gegen 50,00 € Pfand ab Oktober bei den Kolonieleitungen Sonneneck bzw. Morgensonne erhältlich

Euer Vorstand

Information zu Toilettenanlagen in Kleingärten

Termin vormerken – Der Eismann kommt am 17. Juli!

Zäune in den Gärten

Den Vorstand habe einige Fragen hinsichtlich der Seite des Gartens, auf der die Pächter für die Zäune zuständig sind, erreicht. Oft wir dabei auf das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht verwiesen und auf die rechte Seite gepocht.

In § 27 heißt es dort:

(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

  1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen.
  2. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen oder Wegen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück im Sinne von Nr. 1 Satz 2, welches an derjenigen Straße (demjenigen Wege) rechts liegt, an der (dem) sich der Haupteingang des Grundstückes befindet. Durch Verlegung des Haupteingangs wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert. Für Eckgrundstücke gilt Nr. 1 ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteingangs.
  3. Wenn an einer Grenze gemäß Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden.
  4. An Grenzen, auf die weder Nr. 1 noch Nr. 2 dieses Absatzes anwendbar ist, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden.
  5. Soweit die Grenzen mit Gebäuden besetzt sind, besteht keine Einfriedungspflicht. …

Abgesehen davon, dass es sich bei Kleingärten weder um bebaute noch gewerbliche Grundstücke handelt, ist die Einschränkung „sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist“ entscheidend.

Für den KGV Tannenberg-Allee e. V. ist durch Vorstandsbeschluss bestimmt, dass die Pächter für die Zäune auf der linken Seite zuständig sind!

Trinkwasserstelle

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist der Vorstand darauf hin, dass die Trinkwasserzapfstelle am Vereinshaus – wie auch dort auf dem Schild ausgewiesen – erst ab ca. Mitte April geöffnet wird, da die Witterungsverhältnisse bis dahin noch zu unstabil sind!

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