Monat: Oktober 2021

INFO: Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis 31. August 2022

Der Bundestag hat am 07.09.2021 im Aufbauhilfegesetz 2021 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ nochmal bis einschließlich

31.08.2022

verlängert (Art. 15 des Gesetzes).

Nach § 5 Vereine, Parteien und Stiftungen, Abs. 2a ist abweichend des § 36 BGB der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Die erneute Verlängerung hilft den Vereinen, den Druck der Notwendigkeit einer übereilten Mitgliederversammlung zu nehmen und anstehende Themen in das nächste Jahr zu verlagern und in Ruhe vorzubereiten.

Der Vorstand

Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der komplizierten rechtlichen Erfordernisse und Voraussetzungen für eine Briefwahl sowie sowohl die schwierigen Anforderungen an einen Versammlungsraum für unsere Mitgliederanzahl als auch die aufwändige Kontrolle und deren Durchführung hinsichtlich 2G/3G

finden bis auf Weiteres

KEINE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

und damit auch

KEINE VORSTANDSWAHLEN

statt!

Kleingärtnerverein Tannenberg-Allee e. V.

Der Vorstand

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