Information des Bezirksverbandes zu Pools in Kleingärten

Das Präsidium informiert
Swimmingpools in Kleingärten – Was ist erlaubt?
Wiederholt wird an die Geschäftsstelle des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e.V. – das sehr warme Wetter im Juli und August dieses Jahres trägt ein Übriges dazu bei – die Frage herangetragen, welche „Swimmingpools“ denn nun erlaubt seien und welche nicht (mehr). Das Pachtverhältnis und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Kleingartenpächter beurteilt sich zunächst einmal nach dem Pachtvertrag. Aus diesem ergibt sich, dass für das Pachtverhältnis die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes, der Gartenordnung der Landeshauptstadt Hannover, die Bewertungsrichtlinien, die Baurichtlinie für Kleingartenlauben und die Beschlüsse des Verbandstages gelten. Das Bundeskleingartengesetz gibt insoweit den Rahmen vor.
Danach handelt es sich bei einem Kleingarten um einen Garten, der kleingärtnerisch genutzt werden soll, d. h., bei dem neben dem Anbau von Obst und Gemüse auch ein gewisses Maß an Erholungsfläche zulässig ist. Welches Maß das ist, bestimmt das Gesetz nicht. Dies wurde in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte herausgearbeitet: So steht die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen im Vordergrund und die Nutzung als Freizeit- und Erholungsfläche darf allenfalls 1/3 der Gartenfläche ausmachen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass, wenn bereits vor dem Aufstellen eines Swimmingpools wenig Anbaufläche vorhanden war und diese durch die Aufstellung eines entsprechend großen Pools weiter minimiert wird, der Charakter eines „Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes“ verloren gehen kann. Ein solches Maß an extensiver Freizeitnutzung ist mithin per se unzulässig – egal ob dies durch das Aufstellen eines Swimmingpools erreicht wird oder durch andere „Erholungsoasen“, wie etwa Trampoline etc. Sollte keine kleingärtnerische Nutzung stattfinden, stellt dies einen Verstoß gegen den Pachtvertrag und gegen das Bundeskleingartengesetz
(dort § 9 Abs. 1 Nr. 1) dar, der zur Abmahnung und Kündigung führen kann.
Weiterhin bestimmt die Gartenordnung der Landeshauptstadt Hannover unter Ziffer 5, dass bauliche Anlagen unter dem Genehmigungs-erfordernis des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e.V. stehen.
Explizit werden Schwimmbecken in Ziffer 5.3 der Gartenordnung der
Landeshauptstadt Hannover als unzulässig erachtet, wobei die Gartenordnung hier wohl von echten Baulichkeiten ausgeht, d. h. von Objekten, die mit einem gewissen Substanzeingriff im Kleingarten errichtet werden. Gemauerte Schwimmbecken sind somit nicht genehmigungsfähig, weil aufgrund der vorzitierten Vorschrift verboten.
Hier spielt es keine Rolle, wie groß sie sind. Im Übrigen dürfte ein- leuchten, dass auch diese die kleingärtnerische Nutzbarkeit der Parzelle weiter einschränken.
Insoweit kann die „Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover“ keine Regelung zu Schwimmbecken enthalten, denn diese sind ja per se schon aufgrund der vorzitierten Vorschrift in der Gartenordnung unzulässig.
Anzutreffen sind in Kleingartenanlagen „lose“ Baulichkeiten, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind (kein Fundament etc.). Hierbei handelt es sich um Schwimmbecken mit teilweise Durchmessern von über 4,00 m, die im Frühsommer aufgestellt und bis in den Herbst hinein an einem Fleck verharren. Teilweise haben diese eine Randhöhe von bis zu 1,50 m und fassen dementsprechend viel Wasser.
Damit das Wasser nicht durch Keime belastet wird, fügen die Nutzer dieser Becken entsprechende Mittel hinzu. Am Ende der „Saison“ wird das Wasser abgelassen und versickert im Kleingarten. Hierbei begegnen derartige Konstruktionen neben der Frage, ob bei solcher Größe überhaupt noch eine kleingärtnerische Nutzung zulässig ist, Bedenken aufgrund Ziffer 5.7 und 5.8 der Gartenordnung der Landeshauptstadt
Hannover, ebenso wie Ziffer 8.3., 8.4 und Ziffer 4.2, 3. Absatz.
Letzterer bestimmt, dass das Verwenden von chemischen Mitteln nicht gestattet ist.
Dass die in die Pools zur Beseitigung von Keimen eingebrachten Mittel darunter fallen, dürfte klar sein, denn immerhin müssen sie ja geeignet sein, Keime abzutöten.
Die Ziffern 5.7 und 5.8 regeln grundsätzlich die Zulässigkeit von Wasserbehältern und Zierteichen. Aus ihnen ergibt sich, dass solche jedenfalls nur dann zulässig sind, wenn sie vom Grundwasser getrennt bewirtschaftet werden. Bei einer Versickerung aus einem Aufstellpool bei Saisonende ist dies sicher nicht zu erwarten.
Die Ziffer 8.3 regelt die Beseitigung von Abwasser. Hierbei darf es nicht zur Verunreinigung des Grundwassers kommen. Auch dies dürfte Poolbesitzer vor ein unlösbares Problem stellen, wenn sie erst einmal Chlortabletten in ihren Pool geworfen haben. Daneben wurde vermehrt gerade bei großen Pools beobachtet, dass diese zu einem beliebten „Tummelplatz“ werden. Dies ist grundsätzlich eine schöne Sache, jedoch kann es auch dazu führen, dass sich Nachbarn durch das Schwimm- vergnügen im nebenan liegenden Garten derart gestört fühlen, dass es hier zu Verstößen kommt, die die Gartenordnung unter Ziffer 9.2 2. Absatz regelt:
„Ruhestörungen… sind untersagt und können zur Anzeige gebracht werden“.
Um es kurz zu machen: Jedem Gartenbesitzer sei ein Planschbecken gegönnt, dass sich seine Kinder oder Enkel darin im Sommer erfrischen können. Diese (aufblasbaren) Becken mit einem Gesamtdurchmesser von ca. 2 m und einer maximalen Randhöhe von 50 cm sind mit den Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Gartenordnung etc. vereinbar. Alles andere stellt in die eine oder andere Richtung einen Verstoß dar, der im Zweifelsfall sogar zur Kündigung des Pacht- verhältnisses führen kann. Wir bitten, dies zu beachten.
Der Vorstand des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e. V.

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05/2020

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aufgrund der allgemeinen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus/Covid19 findet zum Schutz aller die für den 05.06.2020 vorgesehene Jahreshauptversammlung nicht statt.

Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Situation bzw. die Beschränkungen gebessert haben, erneut zur Sitzung einladen.

Seien wir froh, in diesen schwierigen Zeiten unsere Gärten als Zufluchtsort und Zielpunkt an der frischen Luft zu haben! Auf diese Idee kommen offensichtlich auch die zahlreichen Spaziergänger in der sich in den letzten Wochen zum Hotspot für Frischluft Suchende entwickelnden Tannenbergallee – und nicht zuletzt in unseren Kolonien. Den Verein erreichen derzeit t ä g l i c h etwa 2 bis 5 Anfragen nach freien Gärten! Neidvoll blickte so Manche und so Mancher über Zäune und Hecken, wenn wir – gerade am strahlenden Osterwochenende – unserer Leidenschaft nachgehen konnten, während viele andere Hobbies leider in dieser Zeit nicht ausgeübt werden dürfen…

Insgesamt haben wir im Verein – bis auf ein paar vereinzelte Ausreißer bzw. Ignoranten, die es ja leider immer und überall gibt – einen recht verantwortungsvollen Umgang mit den Schutzmaßnahmen beobachten können. Lediglich in den Koloniewegen wird es vereinzelt, auch bedingt durch das erhöhte Spaziergänger- und Radfahreraufkommen, etwas eng und schwierig, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Achtet also auf euch und andere!

Das gilt im Übrigen auch für die Einhaltung der Mittagsruhe, die wir leider erneut anmahnen müssen, da die Zahl der uns erreichenden Beschwerden fast schon coronagleich nicht abflachen will!

Bitte ermöglicht allen Ruhe und Erholung Suchenden, dies von montags bis freitags in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie samstags ab 13:00 Uhr für das ganze Wochenende zu tun! Die Uhr ist umgestellt, die Tage wieder länger hell und alle anfallenden, lauteren Arbeiten sollten eigentlich in der verbleibenden Zeit erledigt werden können.

Bleibt auch im Mai gesund!

Falsches Ei im Osternest! Bombenfund war keiner…

Bei dem vom Karfreitag gemeldeten Bombenfund in der Kolonie „Sonneneck“ handelte es sich zum Glück um einen Fehlalarm! Der Kampfmittelbeseitigungsdienst gab kurz nach Mitnahme des gefundenen Objektes zur Entschärfung Entwarnung.
Trotzdem wurde die Pächterin gelobt, alles richtig gemacht zu haben.
Seid also alle auf der Hut bei Erd- und Grabungsarbeiten in euren Gärten und meldet lieber einmal mehr, als einmal zu wenig!
Frohe Restostern von eurem Vorstand!

Bombenfund in Kolonie „Sonneneck“!

In der Kolonie Sonneneck wurde am Karfreitag gegen 19:00 Uhr eine Splitterbombe gefunden! Glücklicherweise hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst relativ schnell reagiert und die Bombe zur Entschärfung abtransportiert.

Wir wünschen alle Gartenfreundinnen und -freunden ein unaufgeregtes, entspanntes und schönes Osterfest! Seien wir froh, dass wir in diesen Zeiten unsere Gärten haben.

Euer Vorstand

04/2020

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

nachfolgend laden wir euch ein zur Jahreshauptversammlung 2020.
Am Freitag, 05. Juni 2020, um 18.30 Uhr, findet die nächste Jahreshauptversammlung des KGV Tannenberg-Allee e. V. in unserem Vereinshaus Lister Damm 42 in 30163 Hannover statt. Hierzu laden wir gemäß § 8, Abs. 1 unserer Satzung alle Gartenpächter/innen und Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) recht herzlich ein und hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme.
Die Teilnahme ist nur den eingetragenen Pächtern und Pächterinnen sowie den Fördermitgliedern gestattet. Den Zutritt zu dieser Jahreshauptversammlung wird nur denjenigen gewährt, die sich mit dem „grünen“ Mitgliedsausweis unseres Vereines legitimieren. Da laut § 7 (2) unserer Satzung das Stimmrecht nicht übertragbar ist, kann eine ausgestellte Vollmacht für die Vertretung im Verhinderungsfalle nicht akzeptiert werden und somit muss auch der Zutritt verwehrt bleiben.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und müssen Ihren Mitgliedsausweis am Eingang abgeben, da mittels Ausweis abgestimmt wird. Nach dem Ende der Versammlung wird der Ausweis wieder ausgehändigt. Fördermitglieder dürfen aber an den Diskussionen teilnehmen.

Vorläufige Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2020:
TOP 01 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
TOP 02 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 03 Genehmigung des Protokolls der JHV von 2019
TOP 04 Totenehrung
TOP 05 Vorträge der Gastredner
TOP 06 Geschäftsbericht des Vorstandes mit Aussprache
TOP 07 Kassenbericht mit Aussprache
TOP 08 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2020
TOP 09 Bericht der Revisoren
TOP 10 Entlastung des Vorstandes
TOP 11 Aussprache und Abstimmungen über vorliegende Anträge
TOP 12 Versicherungsbericht mit Aussprache
TOP 13 Ehrung der Jubilare
TOP 14 Aussprache/Verschiedenes
TOP 15 Wahl des Wahlleiters
TOP 16 Vorstandswahlen nach § 6 Absatz 4 der Vereinssatzung in
geraden Jahren
1. Vorsitzender
2. Kassierer
1. Schriftführer
2. Schriftführer
Vereinsfachberater
TOP 17 Wahl eines Revisors
TOP 18 Schlussworte

Das Protokoll der JHV 2019, der Haushaltsplan 2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2019 unseres Vereins können in der Zeit vom 25.05. bis 03.06.2020 ab 15:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

03/2020

Folgende Nachrichten und Mitteilungen haben wir im März für euch:

Osterkinderfest

Liebe Gartenkinder!

Am Ostersamstag, 11. April um 15 Uhr findet unser Osterkinderfest am Vereinshaus statt. Wir basteln, bereiten Frühlingsquark zu, essen Waffeln und suchen gemeinsam goldene Eier.

Meldet euch bitte schnell bis zum 31. März bei Nicole Kreeft an: Telefonisch/per WhatsApp unter 0172-5159097 oder per E-Mail an nicole22@gmx.de

Wir freuen uns auf euch!

Euer Kinder-Vergnügungsausschuss mit Heidi, Ronja und Nicole!

Terminvorankündigungen:

Am 11.04.2020 findet so gegen 18.30 Uhr das Osterfeuer statt. Ab 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr kann auf unserem Parkplatz vor dem Vereinshaus das von euch auf einer maximalen Länge von 1 m gebündelte Brennholz abgegeben werden. Die Bündel bitte nicht mit Plastik oder Draht zusammenbinden. Nicht zulässig sind Nadelgehölze, Stubben und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 5 cm. Es wird nur unbehandeltes Holz entgegengenommen.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung ist am 05.06.2020 um 18:30 Uhr (Einlass ab18:00 Uhr)

Gemeinschaftsstunden
Wir weisen darauf hin, dass die diesjährigen Termine auf unserer Homepage und in den Info-Kästen der einzelnen Kolonien bekannt gegeben worden sind. Bitte gebt eurer Kolonieleitung frühzeitig bekannt, welcher Termin für euch in Frage kommt, damit diese entsprechend planen kann. Vielen Dank!

18, 20, 22… es werden Mitspieler für Skat gesucht!
Alle 4 Wochen mittwochs wird Skat in der Vereinsgaststätte gespielt. Wer Interesse und Fragen dazu hat, möge sich bitte bei Helmut Jaquet unter Tel. 62 58 19 melden. Danke!

Außerdem möchten wir an die Mitgliederversammlung der Stromgemeinschaft Sorgenfrei am 11.03.2020 um 18:00 Uhr im Vereinshaus KGV Tannenberg-Allee erinnern!

02/2020

der Januar hatte bereits einige schöne – wenn natürlich auch noch kalte – Tage und wir konnten schon einige Gartenfreundinnen und -freunde beobachten, die diese tatkräftig genutzt haben. Wir hoffen, der Februar wird dahingehend noch besser für unser geliebtes Hobby; die ganz fleißigen sind ja sowieso das ganze Jahr hindurch aktiv…

Sozusagen zu Beginn der Saison erinnert der Vorstand an nachfolgende Regelungen (unvollständige, beispielhafte Aufzählung!), die zwar vereinzelt als „nervig“ empfunden werden, letztlich aber dem rücksichtsvollen Miteinander der Gartenfreundinnen und -freunde sowie dem Fortbestand unserer Kolonien auf dem Pachtland der Landeshauptstadt Hannover dienen. Vielen ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass es fortwährend unterjährige Kontrollen des Grünflächenamtes gibt und bei andauernder Missachtung der Regelungen durchaus eine Kündigung des Pachtvertrages erfolgen kann!

  • Der Garten muss einsehbar sein. Büsche am Kolonieweg dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
  • Auf der Hälfte des Koloniewegs ist das Unkraut auf der gesamten Breite des Gartens zu entfernen.
  • Büsche am Gartenzaun zum Nachbarn hin dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten und müssen entsprechend eingekürzt werden. Sie dürfen auch nicht in den Nachbargarten hineinragen.
  • Die Grenze zu den Nachbarn ist so von Pflanzungen frei zu halten, dass diese nicht in Nachbargarten hineinwachsen.
  • Pro 100 m² darf nur eine Konifere gepflanzt werden. Am besten gar keine pflanzen.
  • Unerlaubte bzw. nicht genehmigte Bauten wie Schuppen, Überdachungen etc. müssen entfernt werden.
  • Feststehende Grills müssen entfernt werden, Astbestzementplatten als Kantensteine sind nicht erlaubt.
  • Ein Wasseranschluss ist in und an der Laube nicht gestattet.
  • Der Garten soll kleingärtnerisch genutzt und deshalb ein Drittel der Fläche für Gemüse- und Obstanbau zum Eigenverbrauch vorgesehen werden (so zuletzt entschieden vom BGH am 17.Juni 2004, III ZR 281/03).
  • Die Ruhezeiten sind von Montag – Freitag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, am Samstag ab 13:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten.

Dies alles und noch viel mehr ist in der Gartenordnung Hannover vom 06.04.2004 nachzulesen! Diese findet ihr auf den Internetseiten unseres Vereins (www.tannenberg-allee.de), des Bezirksverbandes (www.bezirksverband-hannover.de) sowie natürlich der Landeshauptstadt Hannover (www.hannover.de).

Bitte bedenkt, dass die Gartenordnung teilweise nur im Zusammenhang mit dem „Bundeskleingartengesetz“, den „Baubedingungen für Gartenlauben und Gewächshäuser“ des Bezirksverbandes sowie der „Bewertungsrichtlinie“ des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover zu sehen und zu verstehen ist!

Zudem sind vom Verein einige Regelungen in den Schaukästen ausgehängt!

Die Stromgemeinschaft Sorgenfrei lädt zur Mitgliederversammlung 2020 ein.

Termin: 11.03.2020 um 18 Uhr
Ort: Vereinshaus KGV Tannenberg-Allee
Wir bitten um ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder, da in der Versammlung über wichtige und notwendige Entwicklungen und Investitionen in die Stromversorgungsanlage informiert und abgestimmt wird.
Die vorläufige Tagesordnung ist ab dem 01.02.2020 in den Schaukästen des Kolonieweges und auf der Website des KGV Tannenbergallee verfügbar.

Außerdem möchten wir alle Betroffenen an die Versammlung der Stromgemeinschaft Morgensonne, Sonneneck 1-10 und Wiesengrund (gerade Nummern) am Donnerstag 27.02.2020 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereinshauses KGV Tannenberg-Allee erinnern.

01/2020

gleich zu Anfang möchten wir auf einen wichtigen Termin hinweisen:

Am Donnerstag 27.02.2020 um 18.00 Uhr findet in den Räumlichkeiten des Vereinshauses KGV Tannenberg-Allee die Versammlung der Stromgemeinschaft Morgensonne, Sonneneck 1-10 und Wiesengrund (gerade Nummern) statt.

Vorläufige Tagesordnung:
1.         Eröffnung der Versammlung, Feststellung Anzahl Stimmberechtigter
2.         Verlesung und Annahme der Tagesordnung
3.         Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung 2018
4.         Bericht des Geschäftsführers
5.         Bericht der Revisoren
6.         Entlastung der Geschäftsführung
7.         Neuwahlen: GeschäftsführerZwei Revisoren
8.         Anträge / Verschiedenes

Anträge sind mündlich oder schriftlich bis 15.02.2020 an den Geschäftsführer zu richten!

Kinderweihnachtsbasteln

Traditionsgemäß fand Anfang Dezember unsere Weihnachtsfeier für die kleinen Gartenfreunde im Vereinshaus statt. Am 07. Dezember trafen sich 20 Kinder mit ihren Eltern und Großeltern zum gemütlichen Beisammensein bei Kerzenschein. Fleißig wurden Holzsterne und Kekse verziert, Magneten aus Kronkorken gebastelt und kleine Glücksschachteln bemalt.

Heidi, Ronja und Nicole hatten bunte Teller mit selbstgebackenen Keksen, Nüssen und Mandarinen vorbereitet, die begeistert geleert wurden. Der Verein spendierte für die Kleinen Bockwürstchen, Pommes und ein Getränk. Als dann plötzlich der Weihnachtsmann aus der Kälte in die warme Vereinsstube kam, bekamen die Kinder große Augen. Die Kinder und Erwachsenen sangen „Schneeflöckchen, Weißröcken“ und Johanna und Nele sagten Gedichte auf. Der Weihnachtsmann hatte für die Kleinen bunte Tüten in seinem Sack und nahm gern die Wünsche der Kinder entgegen.

Besonders Alexander, Carl, Jonas und Max hatten viel zu erzählen und wollten den Weihnachtsmann gar nicht mehr gehen lassen. Es war wieder sehr schöne und Heidi, Ronja und Nicole vom Kindervergnügungsausschuss freuen sich schon auf die Feste in diesem Jahr. Guckt bitte regelmäßig in die Schaukästen in euren Kolonien und in die Gartenzeitung, wo die Kinderfeste angekündigt werden. 

Der Vorstand wünscht allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden an dieser Stelle ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020!

12/2019

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Gartenjahr!

Ein wichtiger Hinweis: da auch der Vorstand einmal etwas Zeit benötigt, um private Dinge zu erledigen, ist das Vereinsbüro vom 15. Dezember 2019 bis einschließlich 15. Februar 2020 geschlossen.

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