Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September ist das Schneiden von Bäumen und Sträuchern verboten, um Brut- und Nistplätze von Vögeln zu schützen. Ausgenommen sind schonende Formschnitte. Grundsätzlich sollte bei Schnittmaßnahmen immer (auch von Oktober bis Februar) auf Vogelnester geachtet werden.

Baumschutzsatzung der Stadt Hannover

Wenn Bäume auf einer Höhe von 1 m einen Stammumfang von 60 cm überschreiten (bei mehrstämmigen Bäumen, die sich unterhalb von 1 m teilen, zählt die Summe der Stammumfänge), sind diese geschützt und dürfen nur nach Antrag bei und Genehmigung durch die Stadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, geschnitten oder gefällt werden. Wird dies nicht berücksichtigt, drohen hohe Strafen.

Niedersächsisches Nachbarschaftsgesetz (NNachbG)

§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher

(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

a)bis zu 1,2 m Höhe0,25 m
b)bis zu 2 m Höhe0,50 m
c)bis zu 3 m Höhe0,75 m
d)bis zu 5 m Höhe1,25 m
e)bis zu 15 m Höhe3,00 m
f)über 15 m Höhe8,00 m

(2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für lebende Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.

§ 51 Bestimmung des Abstandes

Der Abstand wird am Erdboden von der Mitte des Baumes oder des Strauches bis zur Grenze gemessen.

Gartenordnung der Stadt Hannover (15.08.2024)

  • Park- und Waldbäume sowie Walnussbäume sind nicht erlaubt.
  • Höhe von Hecken und Sträucher am Kolonie-Weg max. 1,20 m, zum Nachbargrundstück (seitlich und hinten) max. 2 m (Gleiches gilt für Sichtschutzzäune)
  • Höhe freistehender Sträucher: max. 3,50 m
  • Bei Bäumen, Sträuchern und hoch wachsenden Gräsern gelten die Abstandsregeln nach nds. Nachbarschaftsgesetz (s. oben).

  • Grundsätzlich gilt: Ein starker Schnitt fördert starkes Wachstum, ein schwacher Schnitt schwaches Wachstum. 
  • Man unterscheidet zwischen Erziehungs- und Aufbauschnitt (a), Erhaltungsschnitt (b) und Verjüngungsschnitt (c).
  • Es gelten die Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz mit Blick auf die Schnittzeitpunkte.

Obstbaumschnitt

  • Grundsätzlich sollte man licht schneiden, denn Licht und Luft sollten jede Stelle des Baums erreichen. So trocknet Feuchtigkeit schneller ab (beugt Krankheiten vor) und die Früchte reifen später besser.
  • Erziehungs- oder Aufbauschnitt wird etwa im zweiten Jahr nach der Pflanzung durchgeführt.
  • Kernobst wie Äpfel und Birnen schneidet man an frostfreien Tagen von November bis März.
  • Steinobst wie Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche nach der Ernte im Spätsommer/Herbst.
  • Grundsätzlich einen Zweig herausschneiden sollte man, wenn sich Zweige kreuzen, zu eng stehen oder Zweige nach oben ragen (bspw. so genannte Wassertriebe).
  • Unterschied Blatt- und Blütenknospe: Wer sich unsicher ist, schneidet besser, wenn sich die Blütenknospen langsam öffnen, um einen guten Fruchtansatz nicht zu gefährden, weil er/sie die Zweige mit vielen Blütenknospen entfernt.
  • Erhaltungsschnitt: dient dazu, den Zustand zu bewahren und den Baum gesund zu halten
  • Verjüngungsschnitt: „Anti-Aging“ für das Gehölz (bei Bäumen bitte nur von einem Profi)
  • Zum Thema Obstbaumschnitt empfehle ich die Videos von Dominik Schreiber (Obstbaumschule Schreiber) auf You Tube.

Schnitt von Beerensträuchern

  • Bei sachgemäßer Pflege können Beerensträucher bis zu 15 Jahre einen guten Ertrag bringen. 
  • Johannis- und Stachelbeeren: Vergreiste und stark mit Flechten bewachsene Zweige können bodeneben abgeschnitten werden, um den Strauch zu verjüngen. 
  • Bei Himbeeren unterscheidet man zwischen „normalen“ Sommerhimbeeren und Herbsthimbeeren. Erstere tragen am einjährigen Holz, Herbsthimbeeren am diesjährigen. Das bedeutet, dass man bei Herbsthimbeeren alle Triebe im Herbst bodeneben abschneiden kann, da die neuen Triebe im Folgejahr direkt Früchte tragen werden. Bei Sommerhimbeeren schneidet man nach der Ernte die Triebe, die getragen haben, bodeneben ab und lässt 8-10 neue, kräftige Triebe (die in dem Jahr neu entstanden sind) stehen.
  • Da die Triebe von Brombeeren in einem Jahr bis zu 5 Meter wachsen können, sollten die Triebe regelmäßig eingekürzt werden, um sie auf Rankgitter-Länge bzw. -Breite zu halten.
  • Heidelbeeren schneidet man ab dem 4. Standjahr und lichtet sie im Herbst oder Winter regelmäßig (nicht jährlich!) aus (alte Zweige bodennah entfernen und nur 5-8 junge, grüne Triebe stehen lassen; bei sich kreuzenden Zweigen ebenfalls einen entfernen).  

Schnitt von Ziergehölzen

  • Im Frühjahr blühende Sträucher schneidet man direkt nach der Blüte, da die Knospen sich direkt danach für das nächste Frühjahr ausbilden (bspw. Kornelkirsche, Schlehe, Spiere).
  • Im Sommer oder Herbst blühende Gehölze schneidet man im Herbst. Sie bilden die Knospen in dem Jahr aus, in dem sie auch blühen (bspw. Bluthartriegel, Perückenstrauch).
  • Einige Sträucher kann man auch „auf den Stock setzen“ (auf 10-20 cm über den Boden einkürzen), um einen Neuaustrieb zu fördern. Das kann z.B. interessant sein, wenn man einen vom Buchsbaumzünsler zerstörten Buchsbaum hat. Dieser treibt nach einem radikalen Rückschnitt wieder gesund aus.