Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es wird langsam kalt im Garten und – wer einen hat – heizt da gern den Ofen an, um die Tage und Abende auch zu dieser Jahreszeit gemütlich und behaglich zu machen.

Aufgrund aktueller Beschwerden weisen wir jedoch darauf hin, dass Gartenabfälle und zu feuchtes Holz nicht verbrannt werden dürfen, da es zu Geruchsbelästigungen der Nachbarn kommen kann!

Näheres über die zugelassenen Brennstoffe (z. B. auch die zulässige Restfeuchte von Ofenholz!) erfahrt ihr in der
Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV).

Zudem dürfen nur Öfen und Schornsteine genutzt werden, die vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister regelmäßig überprüft und abgenommen wurden!