der Januar hatte bereits einige schöne – wenn natürlich auch noch kalte – Tage und wir konnten schon einige Gartenfreundinnen und -freunde beobachten, die diese tatkräftig genutzt haben. Wir hoffen, der Februar wird dahingehend noch besser für unser geliebtes Hobby; die ganz fleißigen sind ja sowieso das ganze Jahr hindurch aktiv…

Sozusagen zu Beginn der Saison erinnert der Vorstand an nachfolgende Regelungen (unvollständige, beispielhafte Aufzählung!), die zwar vereinzelt als „nervig“ empfunden werden, letztlich aber dem rücksichtsvollen Miteinander der Gartenfreundinnen und -freunde sowie dem Fortbestand unserer Kolonien auf dem Pachtland der Landeshauptstadt Hannover dienen. Vielen ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass es fortwährend unterjährige Kontrollen des Grünflächenamtes gibt und bei andauernder Missachtung der Regelungen durchaus eine Kündigung des Pachtvertrages erfolgen kann!

  • Der Garten muss einsehbar sein. Büsche am Kolonieweg dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
  • Auf der Hälfte des Koloniewegs ist das Unkraut auf der gesamten Breite des Gartens zu entfernen.
  • Büsche am Gartenzaun zum Nachbarn hin dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten und müssen entsprechend eingekürzt werden. Sie dürfen auch nicht in den Nachbargarten hineinragen.
  • Die Grenze zu den Nachbarn ist so von Pflanzungen frei zu halten, dass diese nicht in Nachbargarten hineinwachsen.
  • Pro 100 m² darf nur eine Konifere gepflanzt werden. Am besten gar keine pflanzen.
  • Unerlaubte bzw. nicht genehmigte Bauten wie Schuppen, Überdachungen etc. müssen entfernt werden.
  • Feststehende Grills müssen entfernt werden, Astbestzementplatten als Kantensteine sind nicht erlaubt.
  • Ein Wasseranschluss ist in und an der Laube nicht gestattet.
  • Der Garten soll kleingärtnerisch genutzt und deshalb ein Drittel der Fläche für Gemüse- und Obstanbau zum Eigenverbrauch vorgesehen werden (so zuletzt entschieden vom BGH am 17.Juni 2004, III ZR 281/03).
  • Die Ruhezeiten sind von Montag – Freitag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, am Samstag ab 13:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten.

Dies alles und noch viel mehr ist in der Gartenordnung Hannover vom 06.04.2004 nachzulesen! Diese findet ihr auf den Internetseiten unseres Vereins (www.tannenberg-allee.de), des Bezirksverbandes (www.bezirksverband-hannover.de) sowie natürlich der Landeshauptstadt Hannover (www.hannover.de).

Bitte bedenkt, dass die Gartenordnung teilweise nur im Zusammenhang mit dem „Bundeskleingartengesetz“, den „Baubedingungen für Gartenlauben und Gewächshäuser“ des Bezirksverbandes sowie der „Bewertungsrichtlinie“ des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover zu sehen und zu verstehen ist!

Zudem sind vom Verein einige Regelungen in den Schaukästen ausgehängt!

Die Stromgemeinschaft Sorgenfrei lädt zur Mitgliederversammlung 2020 ein.

Termin: 11.03.2020 um 18 Uhr
Ort: Vereinshaus KGV Tannenberg-Allee
Wir bitten um ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder, da in der Versammlung über wichtige und notwendige Entwicklungen und Investitionen in die Stromversorgungsanlage informiert und abgestimmt wird.
Die vorläufige Tagesordnung ist ab dem 01.02.2020 in den Schaukästen des Kolonieweges und auf der Website des KGV Tannenbergallee verfügbar.

Außerdem möchten wir alle Betroffenen an die Versammlung der Stromgemeinschaft Morgensonne, Sonneneck 1-10 und Wiesengrund (gerade Nummern) am Donnerstag 27.02.2020 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereinshauses KGV Tannenberg-Allee erinnern.